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Angebot/Auftrag:
Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Kaufvertrag
zustande. Mit Übernahme der Ware anerkennt der Kunde die
allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen. In allen Fällen
gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Änderungen
haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche
oder schriftliche Vereinbarungen außerhalb dieser
Lieferbedingungen zu treffen.
Die
zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und
Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben.
Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
An
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen
Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke
verwendet werden. |
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Lieferzeit:
Lieferzeiten
werden bestmöglich eingehalten,
sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen nicht zum
Rücktritt. Höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Umstände
entbinden uns von unserer Lieferverpflichtung. |
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Preise:
Preise sind
freibleibend und verstehen sich frei ab unserem Lager.
Materialpreis- bzw. Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen
Bestellung und Lieferung trägt der Besteller. |
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Zahlungsbedingungen:
Unsere
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt abzugs- und
spesenfrei zu begleichen. Bei vereinbarten längeren
Zahlungszielen sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe von 8%
über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu
verrechnen. Es liegt jedoch in unserem Ermessen, Lieferungen
nur gegen Nachnahme oder Barzahlung auszufolgen.
Wechsel
und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter
Eingangsvorbehalt angenommen. In diesem Fall ist ein
Skontoabzug nicht möglich. Gegenansprüche berechtigen nicht
zur Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung. |
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Versand:
Versand
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Offensichtliche
Mängel der gelieferten Ware sind spätestens binnen 8 Tagen nach
Erhalt schriftlich bei der Firma J.POLKA zu reklamieren. |
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Qualität:
Abweichungen
in Qualität und Ausführung sind gestattet. Veränderungen am
Produkt, hervorgerufen durch Umwelt oder andere natürliche
Einflüsse gelten nicht als Reklamationsgrund. Fallweise
auftretende Haarrisse bei den Weißbetonteilen entstehen
produktionsbedingt durch die Verarbeitung von Weißzement und
stellen somit keine wie immer geartete Qualitätsbeeinträchtigung
dar. Achtung: Weißbetonteile sind nicht tausalzbeständig. Technische Änderungen zur Artikelverbesserung behält
sich die Firma J.POLKA vor. |
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Gefahrenübergang:
Die
Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der
Liefergegenstand unser Werk (Lager der Geschäftsstelle)
verlassen hat; gleiches gilt auch für
die Teillieferungen
oder für
den Fall, dass wir noch Nebenleistungen - wie etwa die
Versandkosten bzw. die Anfuhr und Aufstellung - übernommen
haben. |
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| Die
Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in welchem die
Montage durchgeführt wird, muss in jedem Fall eingehalten
werden. Im speziellen muss auf die Bauhöhe der Balustrade und
Abstand der Baluster geachtet werden. Die Bauordnung des
jeweiligen Landes, im speziellen über Balustraden und Säulen,
muss der Firma J.POLKA in schriftlicher Form vorgelegt werden,
ansonsten wird keine Haftung über Konstruktion uns Ausführung
übernommen. |
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| Wir
übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch das
Anbohren des Untergrundes entstehen (Eindringen von Wasser,
Durchbohren von Isolierung am Balkon,
Terrasse, Stiegen, Aufgängen, Mauern, Schrägen sowie
im Innenbereich. Entstehen von Rissen oder Sprüngen,
Verschlechterung der Statik usw.) |
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| Alle
unsere Teile wie z.B. die Rundsäulen. Pfeiler, Säulen und
Baluster oder die fertige Balustrade darf nur dann belastet
werden, wenn ein Statiker die Überprüfung vorgenommen hat
und auch die Eignung schriftlich bestätigt. Die Kosten für
die statische Überprüfung trägt der Kunde selbst. |
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| Wir
übernehmen keine Haftung für die Statik des Untergrundes,
d.h. der Kunde muss sich selbst davon überzeugen, dass der
Balkon, die Terrasse oder die Betonplatte das Gewicht der
Balustrade tragen kann. Einzelgewichte in der Preisliste.
Gesamtgewicht der fertigen Balustrade kann bei uns angefordert
werden. |
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| Wir
übernehmen keine Haftung für Schäden, welche durch das
Verarbeiten und Zuschneiden des Materials entstehen
z.B. Lärm, Staub, Wasser, Gischt beim Nassschnitt, Transport,
Lagerung, Entsorgung des Schmutzwasser auf der Baustelle,
Reinigung des Werkzeuges auf der Baustelle. |
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| Bauseitig
muss vom Kunden kostenlos beigestellt werden: Strom 220 Volt,
Strom 380 Volt 5-polig (nur auf Verlangen), Wasser mit
Gartenschlauch, befestigter Arbeitsplatz für
Schneidemaschinen. Die Baustelle muss frei zugänglich sein,
weiters muss der Kunde dafür sorgen, dass wir so nahe wie möglich
an den Montageplatz heranfahren können. Kosten für Schäden
am Untergrund durch notwendige Entladungsmaßnahmen werden von
uns nicht getragen. |
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| Bei
Montagen auf Balkonen und Terrassen, Stiegen und Aufgängen
muss den Monteuren der Firma J.POLKA in jedem Fall der Zugang
durch das Haus ermöglicht werden. Wenn dies nicht gestattet
wird, muss vom Kunden ein Gerüst oder Hebebühne mit
erforderlichen Aufstiegshilfen bereitgestellt werden und muss
in jedem Fall vom Kunden bezahlt werden. |
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| Es
steht uns in jedem Fall frei die Arbeitszeit selbst zu
bestimmen, welche auf Grund der Trockenzeiten des Klebers, je
nach Jahreszeit und Witterung unterschiedlich sein kann. |
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| Es
gilt Österreichisches Recht. |
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